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Unsere Stadt - Wildenfels

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Ab jetzt jede Ratssitzung der Stadt Wildenfels
live im Internet

Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern, denen es zeitlich nicht möglich ist, sich auf der öffentlichen Stadtratssitzung vor Ort über das aktuelle Geschehen in der Stadt zu informieren, die Möglichkeit geben, online live dabei zu sein.


Nutzen Sie diesen Link: 
https://youtube.com/live/OpU0V8SYF_A

bzw. diesen QR-Code: 



Die Einladung zur 43. Ratssitzung am 04.04.2023 sowie die zu behandelnden Themen (Beschlussvorlagen) finden Sie ab dem 27.03.2023 wie gewohnt unter: Stadtrat – Einladung und Unterlagen 
 


 

Jugendschöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Möchten Sie sich vielleicht aktiv für die Gesellschaft engagieren?

Dann bewerben Sie sich bitte als Schöffe für die ehrenamtliche Gerichtsbarkeit.

Gesucht werden in unserem Landkreis Zwickau eine bestimmte, noch nicht genau bezifferte Anzahl Frauen und Männer, die am Landgericht Zwickau, den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal und am Verwaltungsgericht in Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Schöffen und ehrenamtliche Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die gewählten Schöffen und ehrenamtlichen Richter werden pro Jahr voraussichtlich an ca. vier bis zwölf Sitzungstagen teilnehmen. Dafür sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und dürfen deshalb keine Nachteile durch diesen erfahren. Die Entschädigung für die Schöffentätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.

Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen für die Wahl, den Hinderungs- und Ablehnungsgründen sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises unter
www.landkreis-zwickau.de
abrufbar und liegen in allen Bürgerservicestellen des Landkreises sowie sind in der Stadtverwaltung Wildenfels erhaltlich.


Die vollständig ausgefüllten Formulare sind bis spätestens
14. April 2023
für das Jugendschöffenamt

(Formular-Antrag Download hier)

im
Landratsamt Zwickau
Büro Landrat
Robert-Müller-Straße 4-8
08056 Zwickau

und bis spätestens 5. Mai 2023 für das Schöffenamt (Verwaltungsgericht Chemnitz) (Formular-Antrag Download hier)
in der


Stadtverwaltung Wildenfels
Hauptamt Frau Simon
Schloss Wildenfels
08134 Wildenfels

einzureichen.

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Wildenfels:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr  
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr  u. 13.00 Uhr – 18.00 Uhr  
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr  u. 13.00 Uhr – 17.00 Uhr  
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement!

 

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen:

- www.schoeffenwahl.de

- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

- Schöffen- und Jugendschöffen VwV

 

 


 Das Finanzamt Zwickau beantwortet Fragen zur Grundsteuerreform

Pressemitteilung: Finanzamt Zwickau

 

Von Juli bis Ende Oktober bietet das Finanzamt Zwickau zweimal wöchentlich Grundsteuer-Sprechstunden an. Bürgerinnen und Bürger können in diesem Rahmen vor Ort ihre Anliegen und Fragen rund um die Grundsteuerreform klären.

Die Sprechstunden des Finanzamtes Zwickau finden immer Dienstag in der Zeit von

15 Uhr bis 18 Uhr und Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr
,

erstmals am 1. Juli 2022 statt.

Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0375/28368-9700 wird gebeten, insbesondere um Wartezeiten zu vermeiden.

Die Bediensteten des Finanzamtes beantworten während dieser Sprechstunden allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform, aber auch zum Grundsteuerportal, zu den Erklärungsvordrucken und zu bewertungsrechtlichen Anliegen. Darüber hinaus wird eine Vor-Ort-Registrierung bei »Mein ELSTER« angeboten. Die Registrierung bei »Mein ELSTER« ermöglicht die elektronische Abgabe der Feststellungserklärung.

Neben der Sprechstunde vor Ort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragestellungen auch über die vom Finanzamt eingerichtete Grundsteuer-Hotline telefonisch klären. Diese ist unter 0375/28368-9700 zu erreichen. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sind ebenso auf der zentralen Internetseite unter www.grundsteuer.sachsen.de zu finden.

Kontakt Stadtverwaltung

Schloss Wildenfels
08134 Wildenfels
Tel.   037603/55933-0
Fax:  037603/55933-22
sekretariat@wildenfels.de
Öffnungszeiten:
Mo 09-12 Uhr 
Di 09-12 Uhr/13-18 Uhr
Mi geschlossen
Do 09-12 Uhr/13-17 Uhr
Fr 09-12 Uhr

► ID-Nummer für elektronische Rechnungen: 14-0706002LASUV01-45

► ID-Nummer Umsatzsteuer: DE355795813

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