Unsere Stadt - Wildenfels
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Ab jetzt jede Ratssitzung der Stadt Wildenfels
live im Internet
Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern, denen es zeitlich nicht möglich ist, sich auf der öffentlichen Stadtratssitzung vor Ort über das aktuelle Geschehen in der Stadt zu informieren, die Möglichkeit geben, online live dabei zu sein.
Nutzen Sie diesen Link:
https://www.youtube.com/watch?v=bs6ZgWwyo9M
Die Einladung zur 45. Ratssitzung am 06.06.2023 sowie die zu behandelnden Themen (Beschlussvorlagen) finden Sie wie gewohnt unter:
Stadtrat – Einladung und Unterlagen
Jugendschöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Möchten Sie sich vielleicht aktiv für die Gesellschaft engagieren?
Dann bewerben Sie sich bitte als Schöffe für die ehrenamtliche Gerichtsbarkeit.
Gesucht werden in unserem Landkreis Zwickau eine bestimmte, noch nicht genau bezifferte Anzahl Frauen und Männer, die am Landgericht Zwickau, den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal und am Verwaltungsgericht in Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Schöffen und ehrenamtliche Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Die gewählten Schöffen und ehrenamtlichen Richter werden pro Jahr voraussichtlich an ca. vier bis zwölf Sitzungstagen teilnehmen. Dafür sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und dürfen deshalb keine Nachteile durch diesen erfahren. Die Entschädigung für die Schöffentätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.
Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen für die Wahl, den Hinderungs- und Ablehnungsgründen sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises unter
www.landkreis-zwickau.de
abrufbar und liegen in allen Bürgerservicestellen des Landkreises sowie sind in der Stadtverwaltung Wildenfels erhaltlich.
Die vollständig ausgefüllten Formulare sind bis spätestens
31. Mai 2023 für das Jugendschöffenamt
(Formular-Antrag Download hier)
im
Landratsamt Zwickau
Büro Landrat
Robert-Müller-Straße 4-8
08056 Zwickau
und bis spätestens 26. Mai 2023 für das Schöffenamt (Verwaltungsgericht Chemnitz) (Formular-Antrag Download hier)
in der
Stadtverwaltung Wildenfels
Hauptamt Frau Simon
Schloss Wildenfels
08134 Wildenfels
einzureichen.
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Wildenfels:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement!
Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Schöffen- und Jugendschöffen VwV
Das Finanzamt Zwickau beantwortet Fragen zur Grundsteuerreform
Pressemitteilung: Finanzamt Zwickau
Von Juli bis Ende Oktober bietet das Finanzamt Zwickau zweimal wöchentlich Grundsteuer-Sprechstunden an. Bürgerinnen und Bürger können in diesem Rahmen vor Ort ihre Anliegen und Fragen rund um die Grundsteuerreform klären.
Die Sprechstunden des Finanzamtes Zwickau finden immer Dienstag in der Zeit von
15 Uhr bis 18 Uhr und Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr,
erstmals am 1. Juli 2022 statt.
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0375/28368-9700 wird gebeten, insbesondere um Wartezeiten zu vermeiden.
Die Bediensteten des Finanzamtes beantworten während dieser Sprechstunden allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform, aber auch zum Grundsteuerportal, zu den Erklärungsvordrucken und zu bewertungsrechtlichen Anliegen. Darüber hinaus wird eine Vor-Ort-Registrierung bei »Mein ELSTER« angeboten. Die Registrierung bei »Mein ELSTER« ermöglicht die elektronische Abgabe der Feststellungserklärung.
Neben der Sprechstunde vor Ort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragestellungen auch über die vom Finanzamt eingerichtete Grundsteuer-Hotline telefonisch klären. Diese ist unter 0375/28368-9700 zu erreichen. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sind ebenso auf der zentralen Internetseite unter www.grundsteuer.sachsen.de zu finden.