Baugebiet "Glück Auf" Härtensdorf
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Wildenfels
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Vorentwurf / Unterlage zum Umweltscoping
Bebauungsplan Wohnbaustandort „Glück – Auf“, in Wildenfels OT Härtensdorf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf / Unterlage zum Umweltscoping bezüglich des Bebauungsplans „Wohnbaustandort Glück – Auf“, in Wildenfels OT Härtensdorf“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und
entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Vorentwurf des
Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, Entwässerungskonzept und Schallimmissionsprognose in der Zeit vom
17.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023
im Rathaus der Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, Bauamt, Zimmer Nr. 2.03, während der
allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Es ist Ziel 14 Eigenheimgrundstücke zu erschließen und für eine Bebauung vorzubereiten.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Stadtverwaltung Wildenfels sind:
Montag |
9:00 |
- |
12:00 Uhr |
Dienstag |
9:00 |
- |
12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
||
Donnerstag |
9:00 |
- |
12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag |
9:00 |
- |
12:00 Uhr |
sowie zusätzlich nach Vereinbarung (Tel.: 037603/55933 20).
Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können
ab dem 17.11.2023 unter dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung in Sachsen, der Webseite der Stadt Wildenfels (www.wildenfels.de) eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Wildenfels den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an das Planungsbüro Architektur Concept, Pfaffhausen & Staudte GbR, Scheringerstraße 3, 08056 Zwickau übertragen ist.
Wildenfels, den 03.11.2023
Stadt Wildenfels
gez. Kögler
(Bürgermeister)