Skip to content

[Login]

Unsere Stadt - Wildenfels

HERZLICH WILLKOMMEN


 

 


 Rad- und Gehweg-Studie - Wildenfelser Straße


Aktuelles aus dem Einwohnermeldeamt

Änderungen beim Lichtbild für Personalausweis und Reisepass ab 01.05.2025

Ab dem 01.05.2025 sind physische (ausgedruckte) Lichtbilder für die Beantragung eines Ausweisdokumentes nicht mehr zugelassen.

Es können nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

Sie haben ab 01.05.2025 die Möglichkeit, vor Ort im Meldeamt gegen eine Gebühr i.H.v. 6,00 EUR ein Lichtbild erfassen zu lassen oder Sie können auch weiterhin zu einem zertifizierten Fotografen gehen, um dort ein Bild erstellen zu lassen.
Eine Liste der teilnehmenden Fotografen finden Sie unter:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Der Fotograf wird Ihnen dann einen QR-Code mitgeben, der von uns ausgelesen werden kann, um das Lichtbild aus einem gesicherten Cloudspeicher zu beziehen.

Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt Wildenfels unter der Rufnummer 037603/5593319
zur Verfügung.



Ein Hinweis des Ordnungsamtes

Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen

Die Deutschen mögen Ihren Garten, welcher u. a. zur Erholung dient und in dem auch Pflanzen angebaut werden. Gleichzeitig weiß jeder der einen Garten besitzt, dass regelmäßig Gartenabfälle anfallen. Dabei kann die angefallene Menge an Laub, Hecken u.- Rasenschnitt, abgestorbener Äste oder Unkraut auch schon mal das Volumen der Biotonne oder des Komposters übersteigen.

Hiermit möchte die Stadtverwaltung Wildenfels aus gegebenem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes am 22. März 2019 die Pflanzenabfallverordnung außer Kraft gesetzt worden ist.

Damit ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten!
Dieses Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen gilt daher auch für die Bürger der Stadt Wildenfels!


Statt pflanzliche Abfälle unerlaubt zu verbrennen, kann man diese auf dem eigenen Grundstück Verwerten wie: Untergraben, -pflügen, Häckseln oder Kompostieren. Weiterhin Vorrang haben die Nutzung der Biotonne oder die Abgabe in einer Entsorgungsanlage. Entsprechende Annahmestellen wurden im Abfallkalender des Landkreises Zwickau veröffentlicht.


Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den o. g. Bestimmungen zuwiderläuft, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Sollte aufgrund einer Brandmeldung die Freiwillige Feuerwehr ausrücken, kommen dazu noch die Kosten des Einsatzes.

 


 


 Ein Ehrenamt für unsere Grundschüler

 
Was für uns Erwachsene alltäglich ist, kann manchen Grundschüler vor eine richtige Herausforderung stellen:

die sichere Teilnahme am Straßenverkehr

Es gibt Grundschüler, vor allem die Kleinsten, die vielleicht zum ersten Mal allein unterwegs sind. So kann es leider passieren, dass die Kinder schnell überfordert sind oder einfach den Verkehr und damit die Gefahr noch nicht richtig einschätzen können.

Aus diesem Grund tragen seit Jahren ehrenamtliche Verkehrshelfer immer wieder zur Schulwegsicherung im Stadtgebiet bei. Allerdings werden hierfür immer ausreichend freiwillige Helferinnen und Helfer gebraucht.

 Es besteht jederzeit Bedarf an engagierten und zuverlässigen Personen an der Grundschule Wildenfels.

Jeder neue Helfer schließt eine Lücke und erhöht die Sicherheit der Kinder! Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt durch die Verkehrswacht Zwickauer Land e. V. eine kurze Einweisung in Theorie und Praxis. Die ehrenamtlichen Schulweghelfer sind während ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert.

Wer also Interesse hat, als „Schutzengel in Gelb“ einen wertvollen Einsatz für die Grundschüler in Wildenfels zu leisten, der wird gebeten:

sich entweder bei der Stadtverwaltung Wildenfels (Frau Simon, Tel.: 037603 55933-16)

oder

bei der Verkehrswacht Zwickauer Land e. V. (Frau Wagner, Tel.: 03761 88987-26)

 zu melden.

 Die Grundschüler werden es Ihnen danken!


 
Aktuelles erfahren Sie auch auf unserem WhatsApp - Kanal
Stadt Wildenfels 1233

https://www.whatsapp.com/channel/0029VaiHQPiBKfi1hz3sjX2x

 


Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern, denen es zeitlich nicht möglich ist, sich auf der öffentlichen Stadtratssitzung vor Ort über das aktuelle Geschehen in der Stadt zu informieren, die Möglichkeit geben, online live dabei zu sein.

Nutzen Sie diese Links:

Einstellung Link am 13.05.2025 für 11. Stadtratssitzung am 20.05.2025

---------------------------------------------------------------

 

Kontakt Stadtverwaltung

Schloss Wildenfels
08134 Wildenfels
Tel.   037603/55933-0
Fax:  037603/55933-22
sekretariat@wildenfels.de


Öffnungszeiten:
Mo 09-12 Uhr 
Di 09-12 Uhr/13-18 Uhr
Mi geschlossen
Do 09-12 Uhr/13-17 Uhr
Fr 09-12 Uhr

Die Stadtverwaltung hat geschlossen am:

02.05.2025
30.05.2025
02.01.2026


Meldestelle, Gewerbeamt und Standesamt am 24.04.2025 von            12:00 - 17:00 Uhr geschlossen.

► ID-Nummer für elektronische Rechnungen:    14524310-SV01-76

► ID-Nummer Umsatzsteuer: DE355795813

Amt24 Sachsen

Startseite
Amt24 - Sachsen.de hier 

Amt24 - Stadt Wildenfels
Ihr Anliegen hier suchen