Skip to content

[Login]

Statuswechsel einer Wohnung

 

Änderung des Status

  • Hauptwohnung soll zur Nebenwohnung  oder
  • Nebenwohnung soll zur Hauptwohnung

erklärt werden.

  

Rechtsvorschrift:

Sächsisches Meldegesetz

 

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung immer die Hauptwohnung.

Hauptwohnung = Lebensmittelpunkt des Einwohners

 

notwendige Unterlagen:

Personalausweis und / oder Reisepass

 

Gebühren:

keine

 

 

Kontakt Meldeamt

Stadtverwaltung Wildenfels
Einwohnermeldeamt
Herr Villain/Frau Riedel
Telefon: 037603/5593319
E-Mail: meldeamt@wildenfels.de
Fax-Nr.: 037603/5593322