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Verlust eines Personaldokumentes

Für die Erstellung einer Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

  

Rechtsvorschrift:

Sächsisches Gesetz über Personalausweise

Passgesetz

 

Haben Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass verloren oder wurden Ihnen diese Dokumente gestohlen, so sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren gegangene Dokument wiederfinden sollten.


Neuer Personalausweis (seit 01.11.2010):
Kommt Ihr neuer Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 0180-1-33 33 33 vornehmen (Mo. - So., 0 - 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar, Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt in Ihrem Einwohnermeldeamt sperren lassen.
 
Haben Sie sich zusätzlich zur Online-Ausweisfunktion auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

   

notwendige Unterlagen:

  • evtl. vorhandenes Dokument oder Führerschein

  • Wurde Ihr Dokument vermutlich gestohlen, so melden Sie den Diebstahl zusätzlich der Polizei.


Gebühren:

Bearbeitungsgebühr der Verlustanzeige: 10,20 Euro
 
  

Kontakt Meldeamt

Stadtverwaltung Wildenfels
Einwohnermeldeamt
Herr Villain/Frau Riedel
Telefon: 037603/5593319
E-Mail: meldeamt@wildenfels.de
Fax-Nr.: 037603/5593322