Skip to content

[Login]

Strahlenschutz, Fristverlängerung von Pflichten zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie für Arbeitsplätze in Innenräumen verantwortlich sind und Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten zum Schutz vor Radon aufgrund von Umständen, die von Ihnen nicht zu vertreten sind, eine festgelegte Frist nicht einhalten können, können Sie eine Fristverlängerung beantragen.

Zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen enthält das Strahlenschutzrecht Vorgaben und Pflichten.

Als Verantwortlicher für Arbeitsplätze in Innenräumen sind Sie verpflichtet, dem Vier-Stufen-Konzept des Strahlenschutzgesetzes zu folgen, das folgende Schritte beinhaltet:

  1. Erstmessung der Radonaktivitätskonzentration
  2. wenn der Messwert den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschreitet, sind Reduzierungsmaßnamen und eine Kontrollmessung durchzuführen
  3. wenn der Messwert weiterhin über dem Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt, ist der betroffene Arbeitsplatz bei der zuständigen Stelle anzumelden und es ist eine Expositionsabschätzung für die betroffenen Beschäftigten durchzuführen
  4. wenn die Expositionsabschätzung ergibt, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, sind die Vorschriften für den beruflichen Strahlenschutz zu beachten

Dabei haben Sie auf Stufe 1 und 2 des Konzeptes gesetzlich festgelegte Fristen zu beachten. Können Sie eine der nachfolgend genannten Fristen aufgrund besonderer Umstände nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle eine Fristverlängerung zu beantragen.

Stufe 1 - Erstmessung Radonaktivitätskonzentration

Sie haben an Arbeitsplätzen die Messung der Radonaktivitätskonzentration zu veranlassen, wenn diese

  • in Kellern und in Erdgeschossen in festgelegten Radonvorsorgegebieten liegen bzw.
  • Arbeitsfeldern nach Anlage 8 StrlSchG zuzuordnen sind.

Diese Messung muss innerhalb von 18 Monaten erfolgen

  • nach Festlegung der Radonvorsorgegebiete bzw.
  • nach Aufnahme einer Betätigung an einem betroffenen Arbeitsplatz.

Stufe 2 - Durchführung von Reduzierungsmaßnahmen und Kontrollmessung

Wenn Sie durch eine Radonmessung feststellen, dass an einem Arbeitsplatz der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschritten wird, haben Sie unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung der Radonwerte zu veranlassen und deren Wirksamkeit durch eine Kontrollmessung innerhalb von 30 Monaten zu belegen.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Fristverlängerung können Sie stellen, wenn Sie

  • für einen Arbeitsplatz in Innenräumen verantwortlich sind und
  • aufgrund von Umständen, die von Ihnen nicht zu vertreten sind, eine der im Vier-Stufen-Konzept festgelegten Fristen nicht einhalten können.

Verfahrensablauf

  1. Ihren Antrag auf Fristverlängerung können Sie der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch übermitteln.
  2. Bitte fügen Sie dem Antrag die entsprechenden Unterlagen zur Begründung der vorgetragenen Gründe bei.
  3. Die zuständige Stelle prüft Ihre Antrag und entscheidet, ob und inwieweit einer Fristverlängerung stattgegeben wird.
  4. Bei weiterem Informations- /Klärungsbedarf nimmt die zuständige Stelle Kontakt mit Ihnen auf.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Fristverlängerung
  • aussagekräftige Unterlagen und Belege, die begründen, warum Sie eine der genannten Fristen nicht einhalten können

Frist/Dauer

Folgende Fristverlängerungen sind möglich:

  1. Erstmessung der Radonaktivitätskonzentration: bis 6 Monate
  2. Durchführung von Reduzierungsmaßnahmen und Kontrollmessung: ein Zeitraum, der im Sinne des Gesundheitsschutzes der betroffenen Arbeitskräfte angemessen ist

Kosten

EUR 93,00 bis EUR 924,00 (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 06.03.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):