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Haltung gefährlicher Tiere

Allgemeine Informationen

Die sächsischen Städte und Gemeinden können in ihrer örtlichen Polizeiverordnung Regelungen für die Haltung gefährlicher Tiere treffen. Allgemein gilt: Wenn Sie privat (nicht gewerbsmäßig) gefährliche Tiere halten, müssen Sie dies Ihrer Stadt- oder Gemeinde mitteilen; in manchen Städten und Gemeinden brauchen Sie sogar eine Erlaubnis.

Unter gefährlichen Tieren sind insbesondere Raubtiere, Gift- oder Riesenschlangen sowie andere Tiere zu verstehen, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können. Als gefährliche Tiere gelten beispielsweise:

  • Würgeschlangen,
  • Vogelspinnen,
  • Taranteln,
  • Skorpione,
  • Alligatoren,
  • Luchse und
  • Wölfe.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die die Regelungen der örtlichen Poliezverordnungen nicht für die Haltung gefährlicher Hunde gelten. Die Haltung gefährlicher Hunde ist bei der Kreispolizeibehörde des Landratamtes oder in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Voraussetzungen

Für die Haltung gefährlicher Tiere gilt:

  • Der Halter oder die Halterin muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • DerHalter oder die Halterin muss persönlich zuverlässig sein.
  • Die Tiere sind verhaltensgereicht und ausbruchsicher untergebracht.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag oder Ihre Anzeige können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen.

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Sofern ein Formular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.
  • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der zuständigen Behörde ein.

Bestätigung des Eingangs

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und erteilt Ihnen wenn vorgeschrieben eine schriftliche Genehmigung. Die Erlaubnis kann mit Auflagen erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Nachweise variieren je nach Regelungen der Behörde. Als Nachweise können beispielsweise erforderlich sein:

  • der Nachweis der Sachkunde,
  • der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis),
  • der Nachweis der Haftpflichtversicherung,
  • ein oder mehrere Fotos der der Unterbringung oder
  • Nachweise zur Herkunft und Nachzucht der Tiere.

Frist/Dauer

unterschiedlich je nach Regelung der örtlichen Polizeiverordnungen

Kosten

unterschiedlich je nach Kostensatzung der Stadt oder Gemeinde

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

vorläufig freigegeben durch: Redaktion Amt24. 19.03.2024

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Ortsauswahl

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