Skip to content

[Login]

Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)

Allgemeine Informationen

Städte und Gemeinden in Sachsen können eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe erheben. DieEinkünfte der Kommunen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden und dürfen nur zur Finanzierung von Einrichtungen und Veranstaltungen mit Anziehungskraft für Gäste und für die Tourismuswerbung verwendet werden. Auch die mancherorts für Gäste kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann mit Hilfe einer Fremdenverkehrsabgabe finanziert werden.

Die Tourismusabgabe wird von natürlichen und juristischen Personen erhoben, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen. Dies sind zum Beispiel:

  • Hotels und Gaststätten,
  • private und gewerbliche Vermieter von Fremdenzimmern und Ferienwohnungen,
  • Campingplätze,
  • Sanatorien, Reha- und Kurkliniken,
  • Taxiunternehmen, Betreiber von Liftanlagen und Seilbahnen, Boots- und Fahrradverleihe,
  • Betreiber von Bädern und Freizeitanlagen aller Art (Kegelbahnen, Golfplätze, Tennisanlagen etc.),
  • Einzelhandelsgeschäfte (Lebensmittel, Getränke, Textilien etc.)
  • Handwerksbetriebe aller Art,
  • Dienstleistungsunternehmen,
  • Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

und viele weitere.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den wirtschaftlichen Vorteilen, die den jeweiligen Abgabepflichtigen durch den Fremdenverkehr entstehen. Meist handelt es sich um einen Festbetrag., der beispielsweise aus der Anzahl der Betten, der Stellplätze für Fahrzeuge, der Sitzplätze, der Anzahl der Beschäftigten oder dem Jahresumsatz errechnet wird.

Körperschaften öffentlichen Rechts wie gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen sind nicht abgabepflichtig und können eine Befreigung von der Tourismusabgabe beantragen. Auch abgabepflichtige Personen und Unternehmen können beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen eine Verrinigerung, Stundung oder Befreiung von der Abgabe beantragen.

 

 

Zuständige Stelle

Steueramt (Kämmerei) der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie bzw. Ihr Unternehmen profitiert vom Fremdenverkehr an Ihrem Geschäftsort und sind damit abgabepflichtig.

Verfahrensablauf

Eine abgabepflichtige Tätigkeit müssen Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen. Auch eine Änderung Ihrer abgabepflichtigen Tätigkeit müssen Sie anzeigen, denn sie kann sich auf die Festsetzung der Abgabe auswirken. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Folge regelmäßig, üblicherweise jährlich eine Meldung darüber abgeben müssen, inwieweit sich Ihre Einkünfte in Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr am Ort geändert (erhöht oder vermindert) haben. Auf der Basis Ihrer Angaben errechnet dieie zuständige Stelle die Höhe der Abgabe. Sollten sich Ihre Einküfte geändert haben, wird die zuständige Stelle die Höhe der Abgabe neu berechnen.

Bitte nutzen Sie den Onlinedienst. Mit dem Onlinedienst können Sie:

  • eine abgabepflichtige Tätigkeit anmelden, ummelden oder abmelden,
  • die Abgabemeldung zur Festsetzung der Abgabe abgeben,
  • die Befreiung von, die Herabsetzung oder die Stundung der Toirusmusabgabe beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Falls die Anzeige von einem Vertreter vorgenommen wird: Vertretungsvollmacht
  • Wenn Sie eine Befreiung vonder Tourismusabgabe beantragen wollen: Nachweis über die Gemeinützigkeit, den mildtätigen bzw. kirchlichen Zweck
  • Wenn Sie eine Verringerung, die Stundung oder den Erlass der Tourismusabgabe beantragen wollen: Nachweise, aus denen die Unangemessenheit, Unbilligkeit oder eine unverhältnismäßige Härte hervorgehen, zum Beispiel Einkommens- oder Vermögensnachweise, Nachweise über Verdienstausfälle etc.

Frist/Dauer

  • Anzeige einer abgabepflichtigen Tätigkeit: vor Aufnahme der Tätigkeit
  • regelmäßige Meldung (Erklärung über den tourismusbezogenen Vorteilszuwachs): abhängig von der jeweils gültigen kommunalen Satzung, in der Regel aber jährlich

Kosten

Für die Anzeige und die Erklärungen fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

vorläufig freigegeben durch: Redaktion Amt24. 06.03.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):