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Tierhaltung anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerblich oder privat bestimmte Tierarten halten, müssen Sie dies dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt für folgende Tierarten:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Einhufer,
  • Geflügel, wie Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb-, Truthühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel,
  • Gehegewild,
  • Alpakas,
  • sonstigen Klauentieren und
  • Bienenvölkern.

Auch Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diesAnzeige der Tierhaltung beim Lebensmittelüberwachnungs- und Veterinäramt nicht die jährliche Meldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ersetzt.

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie halten privat oder gewerblich eine oder mehrere der folgenden Tierarten:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Einhufer,
  • Geflügel, wie Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb-, Truthühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel,
  • Gehegewild,
  • Alpakas,
  • sonstigen Klauentieren und
  • Bienenvölkern.

Verfahrensablauf

Je nach Regelungen der jeweiligen Behörde können Sie Ihre Anzeige schriftlich oder online stellen.

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftliche Anzeige

  • Eine schriftliche Anzeige ist formlos möglich. Wenn die zuständige Behörde Formulare anbietet, nutzen Sie diese. SReichen Sie den ausgefüllten und unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln

Prüfung und Registrierung

  • Nach dem Eingang der Anzeige wird Ihnen von der zuständigen Behörde eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt und die Tierhaltung in einem Register (Tierhalterdatenbank) erfasst.
  • Die Registriernummer dient zur Identifizierung der Tierhaltung bei folgenden Institutionen und Verbänden:
    • Sächsischer Landeskontrollverband e.V.
    • Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.
    • Sächsische Tierseuchenkasse
  • Als Rückantwort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der vergebenen Registiernummer.

Erforderliche Unterlagen

Bei Anzeige der Bienenhaltung: amtstierärztliche Bescheinigung für von außerhalb bezogene Bienenvölker

Frist/Dauer

Die Tierhaltung ist der zuständigen Behörde spätestens bei Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

vorläufig freigegeben durch: Redaktion Amt24. 15.03.2024

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Ortsauswahl

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