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Erfüllungserklärung für Neubauten einreichen

Allgemeine Informationen

Abgabe einer Erfüllungserklärung für Neubauten nach § 92 Absatz 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit § 2 Gebäudeenergieverordnung (GebEnVO)

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude neu errichten, müssen Sie vor der Nutzungsaufnahme nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhält.

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden, welche von den Eigentümern beziehungsweise Bauherren und Bauherrinnen eines beheizten oder gekühlten Neubaus nachgewiesen werden müssen. Der Nachweis erfolgt mittels der Erfüllungserklärung, die vor Nutzungsaufnahme bei der zuständigen Stelle einzureichen ist.

Zuständige Stelle

Untere Bauordnungsbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Die Erfüllungserklärung muss von einer hierfür berechtigten Person ausgestellt werden.
  • Der/die Aussteller/in muss die Erfüllung der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geprüft haben und deren Einhaltung bestätigen.
  • Sie müssen der Erfüllungserklärung einen oder mehrere Energieausweise, Berechnungen und gegebenenfalls einen Befreiungsbescheid beifügen. Auf Verlangen der zuständigen Stelle müssen eventuell ergänzende Nachweise vorgelegt werden.

Verfahrensablauf

Ihre Erfüllungserklärung können Sie je nach Regelung der jeweiligen zuständigen Stelle online (siehe –> Onlineantrag) oder als Kopie in Papierform einreichen.

ONLINE-ANTRAG

UM DEN ONLINEDIENST ZU NUTZEN, MÜSSEN SIE FÜR EIN BUNDID-KONTO REGISTRIERT SEIN.

  • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto an.
  • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Ausstellungsberechtigte Person bzw. Vertreter/in, Eigentümer/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
  • Der Großteil der Anlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Energieausweis, Berechnungsdokumentation. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
  • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen erfolgen.
    Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID ersetzt.

SCHRIFTLICHER ANTRAG

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen mit dem dafür vorgeschriebenen Formular als Kopie in Papierform bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

Erforderliche Unterlagen

  • Energieausweis
  • Berechnungsdokumentation

gegebenenfalls:

  • Lieferantenerklärung
  • Nachweis der Befreiung
  • weitere Anlagen nach Bedarf

Frist/Dauer

Einreichung: nach Fertigstellung des Gebäudes und vor Aufnahme der Nutzung

Kosten

  • Ausstellung der Erfüllungserklärung: Der Aussteller der Erfüllungserklärung kann eine Vergütung verlangen.
  • Einreichen der Erfüllungserklärung bei der zuständigen Stelle: kostenfrei

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 07.03.2024

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