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Schadorganismen melden

Allgemeine Informationen

Bemerken Sie Schaderreger an pflanzlichem Quarantäne-Material oder besteht der Verdacht darauf, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Diese Schaderreger können an einheimischen Bäumen, Sträuchern und anderen Pflanzen große Schäden anrichten, für Menschen besteht keine Gefahr.

Quarantäneschaderreger kommen in der EU nicht oder nur selten vor. Herkömmliche Bekämpfungsmethoden oder natürliche Feinde gibt es nicht. Die zuständige Stelle sorgt dafür, dass sich die Schaderreger nicht weiterverbreiten.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 93

Voraussetzungen

Befall von Schaderregern an pflanzlichem Quarantäne-Material oder der Verdacht darauf

Verfahrensablauf

Die Anzeige können Sie formlos per Telefon oder E-Mail der zuständigen Pflanzenschutzbehörde übermitteln.

  • Folgende Fragen sind von Interesse:
    • Wo tritt der Schaderreger auf?
    • Wie sieht der Schaderreger aus?
    • Welcher Schaderreger wird vermutet?
    • Welche Pflanzen sind befallen?
    • Wie sieht der Schaden aus?
  • Wer meldet den Verdacht?
  • Stellen Sie gegebenenfalls Fotos vom Schadensbild zur Verfügung.

Die zuständige Stelle entscheidet anhand des Befundes, ob es sich um den Verdacht des Auftretens eines meldepflichtigen Schaderregers handelt oder nicht. Stellt sich ein solches Ereignis heraus, erfolgt vor Ort eine Kontrolle. Es werden Proben entnommen, der Befallsort gekennzeichnet und abgesichert. Dem schließen sich Quarantänemaßnahmen an, die verhindern, dass sich der schädliche Organismus ausbreitet.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

unverzüglich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 29.01.2024

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