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Produktsicherheit von Explosivstoffen für zivile Zwecke, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Explosivstoffen, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden Explosivstoffe für zivile Zwecke überwacht sowie deren Bereitstellung auf dem Markt. Dabei sind Explosivstoffe Stoffe und Gegenstände, die gemäß den „Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter“ als Explosivstoffe betrachtet werden und in der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind. Nicht darunter fallen Pyrotechnik sowie Explosivstoffe während der Beförderung (Gefahrguttransporte).

Kennzeichnungspflicht

Die CE-Kennzeichnung ist dauerhaft auf den Explosivstoffen anzubringen als Nachweis der Konformität mit den geltenden Vorschriften.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 55

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.10.2022

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