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Produktsicherheit zur Verwendung von im Freien vorgesehener Geräte und Maschinen, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Geräten bzw. Lärmentwicklungen von Geräten im Freien, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung wird die Einhaltung der Vorschriften über umweltbelastende Geräuschemmissionen von Geräten und Maschinen kontolliert, welche zur Verwendung im Freien vorgesehen sind.

Kennzeichnungspflicht

Es ist die Bestätigung der Konformität mit den Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 17.02.2023

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Ortsauswahl

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