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Produktsicherheit zur Beförderung von Druckbehältern, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu ortsbeweglichen Druckbehältern, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Regelungen für Druckbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland überwacht. Dazu zählen Gasflaschen und auch Tankcontainer.

Kennzeichnungspflicht

Es muss die Bestätigung der Konformität mit der Richtlinie durch Anbringen der Pi-Kennzeichnung nachgewiesen werden.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 11.10.2022

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Ortsauswahl

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