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Produktsicherheit von unter Druck stehenden Geräten, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Druckgeräten, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an nicht bewegliche Druckgeräte > 0,5 bar überwacht, z. B. Dampfkessel, Rohrleitungen, Druckbehälter und Sicherheitsteile.

Kennzeichnungspflicht

Es ist die Bestätigung der Konformität mit den geltenden Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens am Produkt nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 11.10.2022

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Ortsauswahl

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