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Produktsicherheit für wiederverwendbare Behälter, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu den Produkten, Sicherheitsaspekten, fehlender Kennzeichnung, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen überwacht für nicht wiederverwendbare Behälter aus Glas, Metall oder Kunststoff einschließlich des darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gases mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, welche mit einer Entnahmevorrichtung versehen sind und > 50 Milliliter Volumen haben, sogenannte Aerosolverpackungen (z.B. Sprühdosen/Spray).

Kennzeichnungspflicht

Regelkonforme Aerosolverpackungen sind von den Verantwortlichen zum Inverkehrbringen mit dem Zeichen 3 zu versehen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.10.2022

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Ortsauswahl

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