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Produktsicherheit von Elektrogeräten, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Fallen Ihnen beispielsweise Fehler wie offen zugängliche, leitende oder auch heiße Bauteile oder fehlende CE-Kennzeichnung auf, so wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Sicherheitsanforderungen für elektrische Bauelemente und Geräte zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom überwacht.

Die Richtlinie enthält Leitlinien zum Meldeverfahren für Verbraucherprodukte sowie Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Anbringen des CE-Zeichens durch den Hersteller verkündet.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.10.2022

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Ortsauswahl

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