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Praxisberater an Schulen, Förderung beantragen (IndiFö) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Praxisberater/innen an Schulen nach der Richtlinie "Individuelle Förderung" (IndiFö)

Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen.

Wer wird gefördert?

  • Praxisberater/innen an sächsischen Oberschulen

Was wird gefördert?

  • Vorhaben, die die Oberschulen bei der Optimierung der Berufsorientierung unterstützen und die individuelle Förderung der einzelnen Schüler und Schülerinnen zielgerichteter ausgestalten

Durch Einsatz von Praxisberatern und Praxisberaterinnen sollen die persönlichen Voraussetzungen jedes Schülers und jeder Schülerin stärker berücksichtigt und schulische Maßnahmen der Berufsorientierung besser aufeinander abgestimmt und systematisiert werden. Ziel ist es, die Berufswahlkompetenz der Schüler und Schülerinnen zu erhöhen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe
bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachkosten

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglich wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag via SAB-Förderportal
  • Kooperationsvereinbarung
  • Teilnahmeerklärung
  • Dokumente und Nachweise laut Antrag

Frist/Dauer

  • Antragstellung: bis zum 01.04. des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll
  • Bewilligungszeitraum: 01.08. des Antragsjahres bis 31.07. des zweiten Jahres nach Maßnahmebeginn

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 27.01.2023

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