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Gefahrguttransport, Fahrprüfung ablegen

Allgemeine Informationen

ADR-Schulungsbescheinigung und Prüfung zum Nachweis zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern nach § 14 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Um als Fahrzeugführer* im Gefahrguttransportwesen tätig zu sein, müssen Sie einen sogenannten ADR-Schein bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter mit anschließender Prüfung durch die IHK erwerben.

Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung besuchen. Die Prüfungen durch die IHK findet im Anschluss an die Schulung in den Räumlichkeiten der Schulungsstätte statt und ist unterteilt in:

  • Basiskurs (Prüfungsdauer Erstschulung 45 Minuten)
  • Aufbaukurs Tank (45 Minuten)
  • Aufbaukurs Klasse 1 (30 Minuten)
  • Aufbaukurs Klasse 7 (30 Minuten)
  • Auffrischungsschulung (30 Minuten)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Voraussetzungen

  • die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der (von der IHK anerkannten) Schulung teilgenommen haben
  • die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben
  • zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn sie eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen können

Verfahrensablauf

Nachdem Sie einen mindestens zweieinhalbtägigen Lehrgang besucht haben,

  • werden Sie i.d.R. durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • wird die Prüfung von der IHK in den Veranstaltungsräumlichkeiten des Lehrgangs durchgeführt.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfungsbogen
  • Niederschrift

Frist/Dauer

keine

Hinweis: Die jeweilige ADR-Prüfungsbescheinigung gilt nach bestanderer Grundprüfung für fünf Jahre. Eine Erneuerung (Auffrischungskurs) muss zwingend innerhalb von zwölf Monate vor Ablauf der Prüfungsbescheinigung geschehen, ansonsten muss erneut der Basiskurs belegt werden.

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 21.05.2021

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