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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die beabsichtigen, die Tiere zu töten oder zu betäuben.

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt beim Landratsamt; in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse (Sachkunde) zum Töten und Betäuben der Wirbeltiere

Verfahrensablauf

Um die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zu erhalten:

  • reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft anschließend die Unterlagen und die Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
  • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hinweis: Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

Frist/Dauer

Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

Kosten

Verfahrenskosten

  • für die Erteilung des Sachkundenachweises: EUR 18,00 je angefange viertel Stunde

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 18.04.2023

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