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Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Zuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung 2015 – RL MSV/2015).

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen für die Errichtung oder den Umbau von Gebäuden sowie die Beschaffung und Installation von festen und beweglichen Anlagen, die unter anderem der

  • Erfassung,
  • Kühlung,
  • Lagerung,
  • Verpackung und
  • Verarbeitung

von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen.

Wer wird gefördert?

Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Gründung und die Ausführung von neuen Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Konditionen

Art der Förderung
Anteilsfinanzierung

Höhe
Nach Abschnitt III der Richtlinie für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen:

  • max. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • max. EUR 100.000 pro Jahr
  • max. EUR 400.000 pro Projekt

Nach Abschnitt IV der Richtlinie für Investitionen in Gebäude und Anlagen:

  • für Erzeugerzusammenschlüsse max. 35 %
  • für Unternehmen max. 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

  • Investitionsstandort liegt im Freistaat Sachsen
  • Mindestinvestitionsvolumen:
    • für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung: EUR 30.000
    • für Investitionen im Sektor ökologische Produkte: EUR 10.000
  • geeignete Darstellung der verbesserten Ressourcennutzung

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Reichen Sie den Antrag mit Beifügung der erforderlichen Anlagen schriftlich bei der SAB ein.

Hinweis: Bei einer Zuwendung über EUR 1 Mio. gemäß Abschnitt IV der Richtlinie muss der Antrag in zweifacher Ausführung eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformulare

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Hinweis: Ein vorzeitiger Baubeginn kann bei geplanten investiven Maßnahmenn (nach Abschnitt IV der Richtlinie) beantragt werden.

Kosten

für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 03.02.2023

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