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Heilberufe, Förderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Mit der Förderung sollen Angehörige einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden der Heilberufe unterstützt werden, um damit die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen sowie die medizinische und pflegerische Versorgung im Freistaat Sachsen zu befördern.

Gefördert werden Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekte und Studien in den Förderbereichen Fachärztliche Weiterbildung, Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung, Hebammen und Entbindungspfleger, Altenpflegeausbildung und Modellvorhaben.  [...]

Fachärztliche Weiterbildung

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Kommunen sollen bei der Wiederbesetzung von freien und durch Altersabgänge frei werdende Facharztstellen der vertragsärztlichen Versorgung und im öffentlichen Gesundheitswesen unterstützt werden. Ziel ist die Nachwuchsgewinnung. Daher wird die fachärztliche Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer unterstützt.

Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

Unterstützung des ärztlichen Personals bei seiner fachärztlichen Weiterbildung durch regionale Organisation der erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in stationären Einrichtungen und vertragsärztlich tätigen Praxen vor Ort im Verbund, vor allem in Fachgebieten, für die im vertragsärztlichen Bereich ein Bedarf besteht. Zudem soll durch eine landesweit tätige Koordinierungsstelle die Etablierung eines flächendeckenden Angebots an Weiterbildungsverbünden für mehrere Fachgebiete, deren Vernetzung und Tätigkeit nach vorgegebenen Qualitätsstandards befördert werden.

Hebammen und Entbindungspfleger

Mit der Förderung sollen drohende Lücken von Angeboten der Geburtshilfe im Freistaat Sachsen vermieden und Hebammen sowie Entbindungspfleger unterstützt werden, um damit die Wahlfreiheit hinsichtlich des Geburtsortes gemäß § 24f SGB V zu gewährleisten.

Altenpflegeausbildung

Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs in der Altenpflege soll mit der Förderung die Anzahl qualifiziert ausgebildeter Pflegekräfte im Freistaat Sachsen erhöht und die Qualität der Pflege dauerhaft gesichert werden.

Wer wird gefördert?

Fachärztliche Weiterbildung

  • Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser
  • Landkreise und Kreisfreie Städte

Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

  • Sächsische Landesärztekammer
  • Natürliche und juristische Personen, die Träger oder Verwalter von bestehenden oder zu errichtenden regionalen Weiterbildungsverbünden sind
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen

Hebammen und Entbindungspfleger

  • Vereine oder Verbände der Hebammen
  • Ausbildende Hebammen, die Auszubildende im Hebammenexternat oder Hebammen während der Hospitation begleiten
  • Hebammen, die die Neu- oder Wiederaufnahme oder die Erweiterung einer freiberuflichen Hebammentätigkeit nachweislich anstreben

Altenpflegeausbildung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben.

Kotnditionen

Art der Förderung

 

  • Fachärztliche Weiterbildung: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
  • Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) ODER bei Zuwendung für Öffentlichkeitsarbeit Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90%
  • Hebammen und Entbindungspfleger: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung, bzw. Festbetragsfinanzierung)
  • Altenpflegeausbildung: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • Fachärztliche Weiterbildung: bis zu EUR 4.000,00 pro Monat
  • Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung: bei einer Tätigkeit in Vollzeit: bis zu EUR 3.900,00 pro Monat, als Projektförderung für Öffentlichkeitsarbeit maximal EUR 60.000,00 innerhalb von 36 Monaten
  • Hebammen und Entbindungspfleger: a) Als Anteilsfinanzierung für die Koordinierungsstelle max. EUR 120.000,00 für 24 Monate, b) als Festbetragsfinanzierung für das Hebammenexternat bzw. die Hospitation max. EUR 1.200,00 bei einer zwölfwöchigen Dauer, c) oder als Festbetragsfinanzierung für die Aufnahme, Wiederaufnahme oder die Erweiterung des Leistungsspektrums einer freiberuflichen Hebammentätigkeit pauschal EUR 5.000,00
  • Altenpflegeausbildung: Bis zu EUR 85,00 pro Monat (Details siehe Amt24-Leistung "Altenpflegeausbildung, Zuschuss beantragen (SAB)")  [...]

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank (SAB)

Voraussetzungen

Fachärztliche Weiterbildung

Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, ggf. weiteren Fachgebieten.  [...]

  • Weiterzubildende sind auf einer zusätzlichen Weiterbildungsstelle für einen mindestens sechsmonatigen Weiterbildungsabschnitt zu beschäftigen
  • alle planmäßigen fachärztlichen Weiterbildungsstellen des Zuwendungsempfängers sind zum Zeitpunkt der Antragstellung besetzt
  • Erklärung des Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen im vertragsärztlichen Bereich bevorzugt im ländlichen Raum aufzunehmen.
  • der Weiterzubildende ist zur weiterbildungsbegleitenden Vermittlung von fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten unter Fortzahlung der Vergütung an 5 Arbeitstagen pro Jahr von der Arbeit freizustellen
  • die Zuwendungen und der Eigenanteil ist in voller Höhe für die Entgeltzahlung der oder des Weiterzubildenden zu verwenden

Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten des öffentlichen Gesundheitswesens oder Hygiene und Umweltmedizin

  • Beschäftigung von Weiterzubildenden, die bislang nicht über eine fachärztliche Qualifikation für die Fachgebiete öffentliches Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin verfügen  [...]
  • Verpflichtung des Weiterzubildenden, eine Weiterbildung in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren
  • Verpflichtung des Zuwendungsempfängers oder einer anderen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens im Freistaat Sachsen, die Fachärztin oder den Facharzt mindestens 60 Monate, nachdem sie oder er zum Führen der Facharztbezeichnung in den Gebieten des öffentlichen Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin befugt ist, weiter zu beschäftigen

Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

  • Konzept zum Betrieb einer landesweiten Geschäftsstelle bzw. Konzept zur regionalen Organisation fachärztlicher Weiterbildungen im Verbund
  • detaillierter Tätigkeitsbericht einmal pro Jahr

Hebammen und Entbindungspfleger

Koordinierungsstelle

  • Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle
  • Die eingesetzte Fachkraft muss über die für die Wahrnehmung der Aufgaben geeignete Qualifikation verfügen  [...]
  • detaillierter Tätigkeitsbericht einmal pro Jahr

Hebammenexternat/Hospitation

  • Praktische Ausbildung einer werdenden Hebamme bzw. Hospitation einer Hebamme bei einer Ausbildenden im Freistaat Sachsen von mindestens 2 Wochen und maximal 12 Wochen  [...]
  • Die ausbildende Hebamme muss von der zuständigen Behörde (Landesamt für Schule und Bildung) zur praktischen Ausbildung ermächtigt worden sein.
  • Kooperationsvereinbarung der ausbildenden Hebamme über die Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule bzw. Ausbildungsstätte der Auszubildenden
  • Hospitationen müssen der erstmaligen oder erneuten Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit der Hebammenhilfe für kassenfinanzierte Regelleistungen dienen

Neu- oder Wiederaufnahme oder Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme

  • Erstmalige Aufnahme oder Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme im Freistaat Sachsen oder Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums für kassenfinan-zierte Regelleistungen der Hebammenhilfe
  • Geschäfts- und Finanzierungsplan
  • Verpflichtung zur Ausübung der freiberuflichen Hebammentätigkeit mit kassenfinanzierten Regelleistungen der Hebammenhilfe für mindestens 36 Monate

Verfahrensablauf

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare (unter "Weiterführende Informationen" verfügbar) schriftlich bei der SAB einzureichen. Für jedes Vorhaben ist ein separater Förderantrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

Dem Antrag sind je nach Fördergegenstand folgende Unterlagen beizufügen:

  • Konzept zum Betrieb einer landeweiten Geschäftsstelle oder  [...]
  • Konzept zur regionalen Organisation fachärztlicher Weiterbildungen im Verbund
  • Fundierte Bewertung der Geschäftsstelle

Hebammen und Entbindungspfleger

  • a) Dem Antrag der Koordinierungsstelle ist das Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle beizufügen.
  • b) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung,
    • Kopie der Ermächtigung zur Ausbildung durch das Landesamt für Schule und Bildung sowie
    • Kopie der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und ausbildender Hebamme
  • c) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • eine Erklärung über die Neu- oder Wiederaufnahme oder die Erweiterung der freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe
    • Geschäfts- und Finanzierungsplan

Frist/Dauer

Fachärztliche Weiterbildung

  • Einreichung der Anträge: 2 Monate vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit, bzw. zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitswesen
  • Spätestes Einreichedatum bei der SAB: 31.10.2018

Hinweis: Für nach dem Sonderprogramm zur Qualitätssicherung im öffentlichen Gesundheitsdienst bereits laufende aber noch nicht abgeschlossene fachärztliche Weiterbildung auf dem Fachgebiet des öffentlichen Gesundheitswesens kann eine Zuwendung für bislang noch nicht geförderte Weiterbildungsabschnitte beantragt werden.

Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

  • Für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit:
    • Einreichung der Anträge bei der SAB bis zum 30.09. (Beginn der Vorhaben in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres)
    • Einreichung der Anträge bei der SAB bis zum 30.03. (Beginn der Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres)

Hebammen und Entbindungspfleger

  • Anträge zum Hebammenexternat bzw. Hospitation:
    • Einreichung der Anträge bei der SAB bis spätestens einen Monat vor Beginn der Tätigkeit
  • Anträge zur Neu- oder Wiederaufnahme oder die Erweiterung der freiberuflichen Hebammentätigkeit:
    • Einreichung der Anträge bei der SAB bis spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens

Kosten

für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 29.12.2023

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