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Vereinssatzung, Änderungen dem Finanzamt melden

Allgemeine Informationen

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Daneben müssen angezeigt werden:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung

Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.

Zuständige Stelle

Finanzamt

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Die Änderung der Vereinssatzung kann in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschluss über die Satzungsänderung oder
  • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

Frist/Dauer

  • Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
  • Dem Finanzamt ist die geänderte Satzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder nach Aufforderung zu übermitteln.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

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