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Sächsischer Bürgerpreis, Vorschläge einreichen

Allgemeine Informationen

Gemeinsam mit der Stiftung Frauenkirche Dresden und der Kulturstiftung Dresden der Commerzbank würdigt der Freistaat Sachsen alljährlich Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen, die mit ihrem herausragenden Einsatz die Demokratie mit Leben erfüllen, anderen Menschen helfen und sich für die Umwelt, Brauchtum, Traditionen und eine lebendige Erinnerungskultur einsetzen.

Die Preise werden in fünf Kategorien vergeben:

  • Miteinander stärken – Land gestalten (Demokratie)
  • Menschen helfen – Gemeinsinn stiften (Menschen)
  • Traditionen pflegen – Geschichte verstehen (Heimat)
  • Schöpfung bewahren – Natur schützen (Umwelt)
  • Global denken – lokal handeln (Welt)

Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Nominierungsberechtigt sind die sächsischen Landkreise und die kreisfreien Städte (Chemnitz, Dresden und Leipzig). Der mit jeweils EUR 5.000 dotierte Preis wird jährlich verliehen.

Zuständige Stelle

Sächsische Staatskanzlei, Referat 23A – Sächsischer Bürgerpreis

Voraussetzungen

Wer kann für den Bürgerpreis vorgeschlagen werden?

Je Landkreis oder kreisfreier Stadt sind für jede Kategorie bis zu fünf Nominierungen möglich. Berücksichtigt werden

  • Initiativen
  • Vereinen
  • Institutionen
  • Einzelpersonen

Welche Leistungen werden gewürdigt?

Die Vorgeschlagenen sollen durch ihr soziales, kulturelles, wissenschaftliches oder geistliches Engagement erfolgreich zur Stärkung der Demokratie beigetragen haben und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

Verfahrensablauf

  • In der ersten Phase haben die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Städte und Gemeinden und Vertreter der Kirchen die Möglichkeit, ihrem Landrat besonders auszeichnungswürdige Projekte vorzuschlagen.
  • In der zweiten Phase nominieren die Landräte Projekte, Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen. Dabei können sie eigene Vorschläge ergänzen. In Dresden, Leipzig und Chemnitz nominiert der Oberbürgermeister die Kandidaten direkt.
  • Für jede Kategorie können pro Landkreis und kreisfreier Stadt bis zu fünf Nominierungen für das jeweilige Auszeichnungsjahr eingereicht werden. Dies geschieht in Form der Nominierungsbögen per Post oder per E-Mail an die Sächsische Staatskanzlei.
  • In der dritten Phase werden die Nominierten um eine eigene Projektbeschreibung gebeten, die der Jury als Entscheidungsgrundlage dient.
  • Nach Einsendeschluss bewertet die Jury die Projektbeschreibungen und ermittelt die Preisträger.

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Nominierungen durch die Landräte und Oberbürgermeister sind neben den Nominierungsbögen keine weiteren Unterlagen erforderlich.
  • In der dritten Phase werden die Nominierten um eine Projektbeschreibung gebeten, die Voraussetzung für das Auswahlverfahren der Jury ist.

Frist/Dauer

  • Vorschläge: bis 06.05.2024
  • Nominierung: bis 20.05.2024
  • Einreichen der Projektbeschreibung bis 24.06.2024
  • Preisverleihung: 01.10.2024 in der Dresdner Frauenkirche

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei. 26.03.2024

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