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KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Allgemeine Informationen

Beantragung von Kontrollgerätkarten nach § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) gemäß Verordnung (EWG) 3821/85

Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden.

Folgende Bereiche können von der Förderung profitieren:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Informationsstruktur
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Versorgung und Entsorgung
  • Grundstücke, sofern sie Teil eines Vorhabens sind

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 % des Kreditbetrages

Laufzeitvarianten

  • zehn Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
  • 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei)
  • 30 Jahre (fünf Jahre tilgungsfrei)

Tilgung

  • während tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
  • danach gleich hohe vierteljährliche Raten

Zinssatz

  • Zinsfestschreibung wahlweise für zehn oder 20 Jahre
  • Die Höhe der Zinsen wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
  • Eine Kombination mit den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien" und "Unternehmerkredit" sind möglich.

Zuständige Stelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • gemeinnützige Organisationsformen
  • Öffentlich-Private Partnerschaften

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Umschuldungen
  • Betriebsmittel
  • reine Kapitalanlagen
  • Wohnungen
  • geringwertige Wirtschaftsgüter

Verfahrensablauf

  • Lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Finanzierungspartner beraten, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
  • Wenn ja, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein. Sie müssen eine Projektbeschreibung beilegen.
  • Wird die Förderung bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
  • Nach Abschluss des Projekts weisen Sie die Vewendung der Mittel gegenüber Ihrem Finanzierungspartner nach.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Anträge, Formblätter und Nachweise.

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Kosten

  • Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn die Mittel nicht einen Monat nach Zusage abgerufen werden

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe und die SAB Sächsische Aufbaubank. 23.02.2022

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