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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition

Allgemeine Informationen

Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

Voraussetzungen

In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.

Erforderliche Unterlagen

Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen

Frist/Dauer

Das Verfahren dauert ein bis zwei Wochen.

Kosten

Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Bundesamt für Materialforschung. 01.03.2022

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