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Tierarzt / Tierärztin, Änderungen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen

Allgemeine Informationen

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

unverzüglich

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 18.04.2023

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