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Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung beantragen

Allgemeine Informationen

Im Krankheitsfall bekommen Sie als Arbeitnehmer* das Arbeitsentgelt in der Regel sechs Wochen (nach arbeitsrechtlichen Vorschriften) lang weiter ausbezahlt. Nach Ablauf dieser Frist kann, wenn Sie weiterhin nicht arbeiten können und Sie stationär in einem Krankenhaus oder beispielsweise in einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden, ein Anspruch auf Krankengeld (gemäß gewählten Tarif) bestehen.

Das Krankengeld beträgt jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes, in der Regel deutlich weniger. Um bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit gegen starke finanzielle Einbußen gesichert zu sein, können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die dann ab einer vertraglich vereinbarten Krankheitsdauer auch Krankentagegeld zahlt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Ansprechstelle

  • Ihre private Krankenversicherung

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie mit der gewünschten Versicherung Kontakt auf und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten einer Krankentagegeldversicherung beraten. Sie können sich vorab schon im Internet bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften über Angebote informieren und diese vergleichen.
  • Wie lange Krankentagegeld bezahlt wird und wie hoch das Krankentagegeld ist, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Meist werden unterschiedliche Versicherungsformen mit unterschiedlichen Raten und Leistungen angeboten. Oftmals kann Ihre zuständige gesetzliche Versicherung einen Kooperationspartner benennen.

Hinweis: Informieren Sie sich über Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung in der entsprechenden Leistung.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

­

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 22.03.2024

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