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Mütter- und Väterkuren beantragen

Allgemeine Informationen

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und Väter

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationskuren. Mütter und Väter, deren Gesundheit durch vielfältige Anforderungen und Aufgaben beeinträchtigt oder gefährdet ist, können zur Kur gehen – allein oder auch mit einem oder mehreren Kindern (Mutter-/Vater-Kind-Kuren).

Die Kurkosten werden von der Krankenkasse übernommen. Ihr Eigenanteil (gesetzliche Zuzahlung) beträgt EUR 10,00 pro Kalendertag.

Tipp: Informationen über Kuren geben neben den Krankenkassen auch das Müttergenesungswerk sowie die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Haushaltshilfe während der Kur

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein unter zwölf Jahre altes oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.

Näheres über die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Vorsorge-Kuren für privat Versicherte

Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgekur vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Ansprechstelle

Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)

–> Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes

Voraussetzungen

  • Die Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und Väter müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein.
  • Bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss ein Krankenversicherungsschutz bestehen.
  • Wenn ein Kind ebenfalls kurbedürftig ist oder eine Trennung von der Mutter nicht verkraftet, kann der Arzt eine Mutter-Kind-Kur verschreiben.

Verfahrensablauf

  • Den Antragsvordruck für diese Leistung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest bei Ihrer Krankenkasse ein.

Erforderliche Unterlagen

Ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Kur.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 24 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
  • § 41 SGB V – Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 23.04.2024

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