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Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)

Allgemeine Informationen

Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachbereich 2.3 Explosivstoffe

Verfahrensablauf

Die EU-Baumusterprüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Es empfiehlt sich, zuvor Details zur Antragstellung mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (zuständige Stelle) abzustimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloses Antragsschreiben
  • Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
  • ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde
  • ggf. Klassifizierungen ausländischer Institute

Frist/Dauer

keine

 

Kosten

Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 01.03.2022 (Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung

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