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Studienbeurlaubung ("Urlaubssemester") beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus privaten, gesundheitlichen, finanziellen oder sonstigen Gründen Ihr Studium unterbrechen möchten, muss dies von Ihrer Hochschule genehmigt werden.

Beurlaubten soll ermöglicht werden, an der Hochschule, von der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Der Antrag auf ein Urlaubssemester ist in der Regel im Rückmeldezeitraum zum jeweiligen Semester zu stellen. Bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen kann dies auch im laufenden Semester erfolgen.

Ansprechstelle

Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind

–> Amt24-Behördenwegweiser

(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)

Voraussetzungen

Gründe, mit denen die Beurlaubung in der Regel genehmigt wird:

  • Auslandsstudium
  • Krankheit
  • Pflege oder Versorgung eines Verwandten* (Ehepartner, Verwandter in gerader Linie, Verschwägerter ersten Grades)
  • Schwangerschaft, Kindererziehung
  • Aufnahme eines Praktikums, das dem Studienziel dient

Sonstige wichtige Gründe können Sie im Gespräch mit Ihrer Hochschule erörtern.

Hinweis: Damit einer Beurlaubung zugestimmt wird, sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen, unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen und Unterlagen nachzuweisen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Online-Angebot Ihrer Hochschule oder in der Studienberatung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verfahrensablauf

Die Beurlaubung müssen Sie schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen.

  • Füllen Sie das Formular zur Beurlaubung aus, fügen Sie dem Antrag eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise bei.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei Ihrer Hochschule ein (in der Regel beim Immatrikulationsamt Ihrer Hochschule).

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen. Dies können beispielsweise sein:

  • Praktikumsvertrag
  • Zulassung zum Auslandsstudium
  • ärztliche Bescheinigung über eine absehbare Studierunfähigkeit
  • Geburtsurkunde des Kindes

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 04.04.2023

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