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Suchtspezifische Krankenhausbehandlung (Qualifizierte Entzugsbehandlung) beantragen

Allgemeine Informationen

Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB V

Die suchtspezifische Krankenhausbehandlung von Abhängigkeitskranken wird in psychiatrischen Kliniken oder Abteilungen durchgeführt. Ziel ist die Behandlung der körperlichen Abhängigkeit, deswegen bezeichnet man sie auch als Entzugsbehandlung. Sie findet vor einer Entwöhnungstherapie statt.

Die Entgiftung erfolgt in der Regel stationär unter ärztlicher Aufsicht. Der Entzug der jeweiligen Substanz kann für den* Abhängigkeitskranken mit starken körperlichen und seelischen Missempfindungen verbunden sein. Diese können medikamentös gelindert werden und dauern solange, bis der Körper sich auf ein "Funktionieren ohne Suchtmittel" eingestellt hat – in der Regel nur einige Tage.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Voraussetzungen

  • Sie haben mit Unterstützung einer Suchtberatungsstelle oder des einweisenden Arztes oder des behandelnden Krankenhauses die versicherungsrelevanten Fragen (vor allem der Kostenübernahme) geklärt. Klärung der versicherungsrelevanten Fragen mit Unterstützung durch die Suchtberatungsstellen oder gegebenenfalls den einweisenden Arzt beziehungsweise das behandelnde Krankenhaus.
  • Ein Arzt hat die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung festgestellt und bescheinigt.

Verfahrensablauf

Jeder Arzt kann auf Wunsch der oder des Betroffenen die stationäre Einweisung in ein Krankenhaus einleiten. In der Regel jedoch führt der erste Weg in die Suchtberatungsstelle. Sie unterstützt auf dem Weg aus der Abhängigkeit und ist bei der Suche nach einem entsprechenden Entgiftungsplatz behilflich.

Die qualifizierte Entzugsbehandlung erfolgt meist in Fachkliniken oder in den zuständigen Abteilungen der psychiatrischen Landeskliniken oder der Allgemeinkrankenhäuser. Leider sind nicht immer sofort freie Betten vorhanden, so dass bis zum Beginn der Behandlung im ungünstigsten Fall einige Wochen vergehen können.

Erforderliche Unterlagen

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Frist/Dauer

Eine Entzugsbehandlung wird meist für die Dauer von 21 Tagen bewilligt. Einige Krankenkassen bewilligen auch längere Behandlungen.

Tipp: Näheres zur Entzugsbehandlung können Sie bei den Suchtberatungs- und behandlungsstellen erfragen.

Kosten

  • Zuzahlung: EUR 10,00 pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr

Die Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung wird als Einheit angesehen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie von der Zuzahlung befreit werden können.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaflichen Zusammenhalt. 17.06.2020

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