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Schutzimpfungen durchführen

Allgemeine Informationen

Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.

Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.

Empfohlene Schutzimpfungen

Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

  • Diphterie (D/d)
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • humane Papillomaviren (HPV)
  • Influenza
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps
  • Pertussis (aP/ap)
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis
  • Rotaviren
  • Röteln
  • Tetanus (T)
  • Varizellen

Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:

  • Gürtelrose (Herpes zoster)

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

­

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020

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