Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
6/5/23
Gewährung von Härtefallhilfen für Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger im Entlastungszeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022 gegenüber dem Referenzzeitraum 2021
- Die Antragstellung ist vom 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober 2023 möglich und erfolgt grundsätzlich digital. In jedem Fall ist vor der Antragsstellung die Berechnung zur Abschätzung Ihrer Brennstoffhilfe durchzuführen. Die Berechnung und anschließende Antragstellung erfolgt hier.
- Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrages beachten Sie bitte die Ausführungen zur Antragstellung und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig im Rahmen der Antragstellung einreichen.
- Service-Rufnummer: Für Ihre Fragen zur Antragstellung und den Bedingungen hat die SAB eine extra Hotline mit der Rufnummer 0351 4910-4999 eingerichtet. Hinweis: In der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr verzeichnen wir aktuell ein sehr hohes Anrufaufkommen. Wir empfehlen daher einen Anruf in dieser Zeit zu vermeiden.